Die Unfallregulierung
Text von Rechtsanwalt Heiko Platz  Informationen zum Autor

Unfallregulierung: der selbstverschuldete Unfall

Bei einem Unfall, den ich als Fahrradfahrer alleine oder jedenfalls mit verschulde, bei welchem ein Dritter geschädigt wird, muss ich für den ganzen bzw. anteilig für den Schaden einstehen.
Soweit der Radfahrer eine private Haftpflichtversicherung besitzt, wird diese für den Schaden einzutreten haben.
In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass eine private Haftpflichtversicherung eine wirklich notwendige Versicherung eigentlich für jeden darstellt.
Sowohl als Fußgänger, aber in erhöhtem Maße als Radfahrer, kann ich im Straßenverkehr eine Unfallverursachung bzw. eine Schädigung eines Dritten auslösen.
Daher muss dringend dazu geraten werden, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn ich regelmäßig mit dem Rad unterwegs bin.

Hier muss man sich nicht nur den einfachen Fall vorstellen, dass ich mit dem Rad einfach nur gegen ein anderes Auto fahre und hier einen relativ geringen Lack- oder Blechschaden anrichte, sondern eben den Fall, dass ich aufgrund meines Verhaltens als Radfahrer auch einen Unfall mit erheblichem Sach- und Personenschaden anrichten kann (ich nehme einem Auto die Vorfahrt, dieses muss scharf abbremsen und es kommt zu einem Auffahrunfall durch das nachfolgende Fahrzeug).

Unfallregulierung: der fremdverschuldete Unfall

Bei einem Unfall, den ich als Radfahrer nicht (mit-)verursacht habe, kann ich meinen materiellen Schaden, aber auch meinen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.
Soweit hier ein Kraftfahrer auf der Gegenseite steht, kann ich direkt dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Hier ist wichtig zu wissen, dass auch entstehende Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
Daher sollte man sich nicht scheuen (außer bei wirklichen Bagatellschäden) einen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung zu beauftragen.
Nur dieser ist in der Lage, wirklich alle Schadensposten geltend zu machen und Ihre Interessen wirksam gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Die Erfahrung lehrt, dass hier die Versicherer immer zurückhaltender und restriktiver in ihrer Regulierungspraxis werden.

Hinsichtlich Ihres materiellen Schadens (beschädigtes Fahrrad, Kleidung) sollten Sie einen Kostenvoranschlag einholen.
Sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein, sollten Sie sich auch nicht scheuen, sofort einen Arzt aufzusuchen, um die Verletzungen festzustellen.
Dies ist für einen eventuellen Anspruch auf Schmerzensgeld besonders wichtig.

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  • Recht für Radfahrer: Ein Rechtsberater
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